1. Kontaktaufnahme
Sie melden Sich telefonisch oder per E-Mail bei uns und stellen Ihre Fragen, die Sie zur Intensivtherapie haben. Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder in einem ersten Beratungsgespräch am Telefon.
2. Erstdiagnostik
Der nächste Schritt ist Ihre Anmeldung zu einer unverbindlichen Erstdiagnostik. Hierfür nehmen wir uns ca. 3-4 Stunden Zeit. Wir lernen Sie und Ihre Situation kennen und Sie haben die Gelegenheit, uns und unsere Arbeitsweise näher kennenzulernen. Im Anschluss besprechen wir, welche Stundenzahl und Dauer der Intensivtherapie für Sie sinnvoll wäre und ob wir Ihnen neben der Einzeltherapie auch die Teilnahme an einer Gruppentherapie empfehlen können. Danach richtet sich auch der Terminvorschlag für Ihre Intensivtherapie, den Sie dann von uns erhalten.
3. Ärztliche Verordnung
Sie besprechen Ihren Therapiewunsch mit Ihrem behandelnden Hausarzt oder Neurologen und klären mit ihm, ob er bereit ist, Ihre Intensivtherapie zu verordnen. Hierfür erhalten Sie bei unserer Erstdiagnostik ein Servicepapier für Ihren Arzt. Ca. 6 Wochen vor Therapiebeginn erhalten Sie von uns zudem Musterverordnungen für Ihren Arzt. Dann kann Ihnen der Arzt die Verordnungen für die sprachtherapeutischen Intensiv-Behandlungen ausstellen.
Sollte der Arzt nicht bereit sein, die Rezepte auszustellen – etwa aus Sorge um sein ‚Budget‘ – dann geben Sie Ihrem Arzt bitte folgende Hinweise weiter:
Im November 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Heilmittel-Richtlinie beschlossen, die im Januar 2023 in Kraft getreten sind. Die in der Diagnoseliste der Kassenärztlichen Vereinigung enthaltenden Hinweise auf Akutereignisse oder weitere medizinische Spezifikationen nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V sind nicht mehr bindend für die Bemessung der Einheiten je Verordnung.
Das bedeutet, dass z.B. die ICD-10 Codes I63 (Hirninfarkt) und I64 (Schlaganfall) nicht mehr nur für “längstens 1 Jahr nach Akutereignis” einen besonderen Verordnungsbedarf darstellen, sondern auch daüber hinaus. Damit kann der Arzt jetzt über das erste Jahr nach Schlaganfall oder Hirninfarkt hinaus Sprachtherapie verordnen, ohne dass dies bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Krankenkassen für ihn zu Buche schlägt. Dies gilt gleichermaßen für die regelmäßige Sprachtherapie wie für eine intensive Sprachtherapie.
4. Klärung der Kostenübernahme
Unter bestimmten Voraussetzungen sollten Sie die Verordnungen Ihres Arztes bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die Kostenübernahme vorab zu klären. Bei Bedarf erhalten Sie bei der Erstdiagnostik hierfür auch ein Servicepapier von uns, das Sie Ihrer Krankenkasse vorlegen können.
5. Verbindliche Anmeldung
Wenn der Termin fest steht und die Kostenübernahme geregelt ist, melden Sie sich verbindlich schriftlich bei uns an. Hierfür erhalten Sie bei der Erstdiagnostik ein Anmeldeformular. Sie erhalten von uns daraufhin eine schriftliche Anmeldebestätigung – meist unkompliziert per Email. Ab jetzt können Sie sich auf Ihren besonderen Aktivurlaub freuen!
6. Hotelbuchung
Sie wählen eine Unterkunft in Bad Wildbad, erkundigen sich dort nach freien Zimmern in Ihrem Therapiezeitraum und buchen Ihr Zimmer oder Appartement. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie dabei. Eine Liste von Unterkünften in unserer Nähe finden Sie auf der Seite Übernachtung.
Oder Sie interessieren sich für eine Videotherapie? Wenn eine Reise nach Bad Wildbad grundsätzlich oder an einzelnen Tagen nicht praktikabel ist, informieren Sie sich auf unserer Seite zum Thema Videotherapie und sprechen Sie uns bei Interesse frühzeitig an.