Aktuelle Informationen zum Thema Corona-Virus

Veröffentlicht am 07.04.2023

Sehr geehrte Interessenten, liebe Teilnehmer unserer Intensiv­therapien und liebe Angehörige,

bitte informieren Sie sich hier vor der Anreise über die aktuell gültigen Hygiene-Empfehlungen.

Übrigens: Was seit Beginn der Corona-Pandemie im Rahmen einer Ausnahmeregelung möglich war, ist ab Dezember 2022 fest im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen verankert: Die Durchführung der Sprachtherapie als Telemedizinische Leistung (Videotherapie). Besuchen Sie gerne unsere Seite mit ausführlichen Informationen zu unserem Videotherapie-Angebot.

Unser Hygienekonzept

Aktuell (Stand Frühjahr 2023) gelten in unserer Praxis die folgenden Empfehlungen:

  • Unsere TeilnehmerInnen und mitreisenden Angehörigen empfehlen wir, sich direkt vor der Anreise auf Corona zu testen. Selbst­ver­ständlich ist eine Anreise und Teilnahme nur mit negativem Corona-Testergebnis möglich.

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske besteht nicht mehr. Wir empfehlen aber allen Teilnehmer:innen und Anghörigen mit erhöhtem Infektionsrisiko das Tragen einer Maske. Auch bei Erkältungssymptomen bitten wir darum, die Praxis mit einer Maske zu betreten.

Außerdem gelten weiterhin folgende Verhaltensregeln:

  • Husten und Niesen in die Armbeuge.

  • Nase putzen in ein Einweg-Taschentuch, dieses sofort in einen Mülleimer mit Deckel werfen.

  • Bei einem positiven Corona-Test:
    • Bitte die Praxis nicht betreten; kontaktieren Sie uns telefonisch.

Vielen Dank fürs Beachten und Einhalten!

Dr. Gabriele Scharf-Mayer & Team

Neuigkeiten zum Thema Corona-Virus

Frühjahr 2023

Ende der Corona-Schutzmaßnahmen

Seit Frühjahr 2023 gibt es keine verpflichtenden Maßnahmen mehr in unserer Praxis, in unserem abgespeckten ‘Hygienekonzept’ geben wir nur noch einige wenige Empfehlungen.

Montag, 05.12.2022

Isolationspflicht

Der Wegfall der Isolationspflicht für positiv Getestete in Baden-Württemberg ab dem 16.11.2022 gilt nicht für unseren Bereich! Das Betretungs- und Tätigkeitsverbot für positiv getestete Teilnehmer:innen und Mitarbeiter:innen bleibt bestehen und endet wie bisher fünf Tage nach dem Erstnachweis (PCR- oder Schnelltest) des Erregers. Wurde der Erstnachweis des Erregers mittels Schnelltest vorgenommen, endet die Isolationspflicht bereits mit dem Vorliegen eines zeitlich darauffolgenden negativen PCR-Testergebnisses. (Verordnung des baden-württembergischen Sozialministeriums)

Samstag, 02.04.2022

Schutzmaßnahmen ab dem 3. April 2022

Nach aktuellem Stand schließt sich Baden-Württemberg der bundesweiten Aufhebung der meisten Corona-Schutzmaßnahmen an, d.h. generelle Zugangsbeschränkungen (2G, 3G usw.) fallen ebenso weg wie die allgemeine Maskenpflicht. Die Maskenpflicht bleibt bis auf weiteres nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen bestehen. Von der Hotspot-Regelung will die Landesregierung keinen Gebrauch machen.

Unabhängig davon möchten wir das Hygienekonzept unserer Praxis bis auf weiteres aufrecht erhalten – zum Schutz unserer TeilnehmerInnen und zu unserem eigenen Schutz. Insbesondere bitten wir darum, in den Praxisräumen weiterhin FFP2-Masken zu tragen (außer während der Therapie) und Abstand zu halten. Auch die Test-Regelungen und Lüftungspläne sollen weiter gelten.

Freitag, 28.01.2022

Stufenplan wieder in Kraft / derzeit Corona-Alarmstufe I

Mit Beschluss vom 27. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg ab dem 28. Januar nun doch wieder der bekannte, Schwellwert-abhängige Stufenplan. Ein PDF der Landesregierung fasst die geltenden Regelungen zusammen, ausführlicher können Sie sich auf der Corona-Themenseite des Landes informieren. Tagesaktuelle Zahlen und die Schwellwerte des Stufenplans finden Sie ebenfalls auf den Landesseiten.

Dienstag, 18.01.2022

In Baden-Württemberg gilt die Corona-Alarmstufe II

Mit Beschluss vom 12. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg zunächst befristet bis 1.2.2022 durchgängig die Corona-Alarmstufe II, unabhängig von Schwellenwerten wie Inzidenz, Bettenauslastung u.ä. Ein PDF der Landesregierung fasst die geltenden Regelungen zusammen, ausführlicher können Sie sich auf der Corona-Themenseite des Landes informieren.

Freitag, 19.11.2021

In Baden-Württemberg gilt die Corona-Alarmstufe

Wegen der weiter kontinuierlich steigenden Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg gilt seit dem 17. November 2021 die Corona-Alarmstufe. Damit gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G-Regelung. Wichtige Ausnahmen: Im Einzelhandel gilt weiterhin 3G und in Beherbergungsbetrieben gilt 3G+, das heißt, Personen die weder geimpft noch genesen sind müssen alle 3 Tage einen negativen PCR-Test vorlegen. Ein aktuelles PDF der Landesregierung gibt einen Überlick über das dreistufige Warnsystem mit den jeweils geltenden Regelungen. Aktuelle Zahlen zur Krankenhausauslastung und zur 7-Tage-Inzidenz finden Sie auf der Seite der Landesregierung.

Mittwoch, 03.11.2021

In Baden-Württemberg gilt die Corona-Warnstufe

Wegen der kontinuierlich steigenden Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg gilt ab sofort die Corona-Warnstufe. Dies bedeutet vorallem für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, zusätzliche Einschränkungen. Ein PDF der Landesregierung gibt einen Überlick über das dreistufige Warnsystem mit den jeweils geltenden Regelungen. Aktuelle Zahlen zur Krankenhausauslastung und zur 7-Tage-Inzidenz finden Sie auf der Seite der Landesregierung.

Donnerstag, 16.09.2021

Neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Ab dem 16. September 2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Schutzverordnung mit einem dreistufigen Warnsystem. Dabei steht nicht mehr die 7-Tage-Inzidenz im Mittelpunkt, sondern die Auslastung der Krankenhäuser. In der Basisstufe gilt eine allgemeine Maskenpflicht (außer bei privaten Zusammenkünften) und die 3G-Regel beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen (Gastronomie, Kulturveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen usw.).

Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 8,0 oder wenn die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 überschreitet gilt die sogenannte Warnstufe. Dann gilt auch bei nicht-privaten Zusammenkünften im Freien die 3G-Regel, in geschlossenen Räumen gilt als getestet nur, wer einen negativen PCR-Test vorweisen kann. Für private Zusammenkünfte treten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte in Kraft.

Die sogenannte Alarmstufe gilt ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 12,0 oder wenn die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 überschreitet. Dann gilt für fast alle nicht-privaten Zusammenkünfte die 2G-Regel (wichtigste Ausnahmen sind der Einzelhandel und die Beherbergungsbetriebe, wo weiter die 3G-Regel gilt).

Während der sprachtherapeutischen Behandlung entfällt auch gemäß der aktuellen Verordnung die Maskenpflicht. Außerdem hat der Gemeinsame Bundesauschuss die Sonderregelungen für die Videotherapie bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, so dass wir Ihnen diese Therapieform auch weiterhin anbieten können.

Hier einige Links, wenn Sie sich vor der Anreise über die aktuelle Regelungen und die aktuellen Zahlen informieren wollen:

Mittwoch, 18.08.2021

Neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Seit dem 16. August 2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Demnach gilt für alle Zusammenkünfte in Innenräumen (mit Ausnahme privater Zusammenkünfte) die 3G-Regel, d.h. geimpfte und genesene Personen müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen, alle anderen ein aktuelles negatives Testergebnis.

Donnerstag, 10.06.2021

Lockerungen

Auch in unserem Landkreis Calw sinken endlich die Inzidenz-Werte, so dass nach und nach Lockerungen in den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel und Kultur greifen. Ebenfalls erfreulich ist, dass viele unserer TeilnehmerInnen und auch die meisten unserer MitarbeiterInnen inzwischen geimpft sind. Dadurch wird der Aufenthalt in unserer Praxis endlich wieder ein wenig entspannter und unseren TeilnehmerInnen stehen wieder mehr Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung offen.

Mittwoch, 31.03.2021

Videotherapie und Corona-Tests

Der Gemeinsame Bundes­ausschuss hat die Ausnahme­genehmigung für die Durch­führung von Sprach­therapie als Tele­therapie bis Ende September 2021 verlängert. Daher können wir unseren Teil­nehmer­Innen weiter­hin intensive Sprach­therapie in Form einer Tele­therapie per Video­konferenz anbieten. Auf unserer Seite zum Thema Tele­therapie finden Sie zahl­reiche Infor­mationen und einen Bericht über unsere bisherigen Erfahrungen mit der Tele­therapie in der intensiven Sprach­therapie.

Da seit Ende März Corona-Schnell­tests und -Selbst­test in größerer Zahl verfügbar sind, lassen sich ab sofort alle Praxis-Mit­arbeiter­innen, welche direkten Kontakt zu unseren Patienten haben, mindestens zweimal pro Woche testen. Auch unsere Teilnehmer­Innen, die in Präsenz teil­nehmen, sowie mit­reisende Ange­hörige bitten wir dringend, sich möglichst direkt vor der An­reise und auch regel­mäßig während des Aufent­haltes in Bad Wildbad auf Corona testen zu lassen (s. Hygiene­konzept).

Mittwoch, 13.01.2021

Auf ein gesundes neues Jahr!

Auch im neuen Jahr und unter den bundesweit verschärften Lockdwon-Regeln sind wir weiter für Sie da. Unsere Intensivtherapien finden wie bisher sowohl per Teletherapie als auch mit TeilnehmerInnen vor Ort statt. Selbstverständlich achten wir weiterhin auf die Einhaltung der notwendigen Abstands- und Schutzregeln und passen diese bei Bedarf an die aktuellen Erfordernisse an.

Wir wünschen Ihnen allen ein gutes, gesundes neues Jahr, an dessen Ende hoffentlich ein wenig Normalität zurückgekehrt sein wird!

Mittwoch, 16.12.2020

Praxisbetrieb läuft auch im Lockdown weiter

Bei dem aktuell beschlossenen Lockdown, welcher ab dem 16.12.2020 bundesweit gilt, sind die therapeutischen Einrichtungen ausdrücklich von der Schließung ausgenommen. Laut Beschluss der Bundesregierung und der MinisterpräsidentInnen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen, z.B. Physio-, Ergo und Logotherapien bzw. Sprachtherapien, weiter möglich.

Verordnete Leistungen sind medizinisch notwendig und sollen ausgeführt werden.

Somit sind wir unverändert weiter für Sie da, unsere Therapien und auch die Übernachtungen unserer TeilnehmerInnen sind von den Maßnahmen nicht betroffen.

Unabhängig davon, dass wir weiterhin Präsenztherapien (mit eingeschränkter Teilnehmerzahl) anbieten, empfehlen wir unseren TeilnehmerInnen, unser Teletherapie-Angebot in Betracht zu ziehen. Auf unserer Seite zum Thema Teletherapie finden Sie zahlreiche Informationen und – ganz aktuell – einen Bericht über unsere bisherigen Erfahrungen mit der Tele­therapie in der intensiven Sprach­therapie. Die Genehmigung von Teletherapien durch den Gemeinsamen Bundesauschuss wurde aktuell bis voraussichtlich 31. März 2021 verlängert.

Montag, 02.11.2020

Teletherapie wieder möglich

Ab Montag, den 2. November 2020, und zunächst befristet bis Ende Januar 2021 können wir Ihnen wieder die Teletherapie per Videokonferenz als Alternative zur Präsenztherapie anbieten. Diese Corona-Sonderregelung, die es uns erlaubt, Teletherapien mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, war schon einmal von März bis Juni 2020 in Kraft. Da wir die notwendige Infrastruktur über den Sommer erhalten und gepflegt haben und unsere Erfahrungen aus dem Frühjahr überwiegend positiv ausfallen, möchten wir Sie ermutigen, diese Therapieform für eine Intensivtherapie in Corona-Zeiten in Betracht zu ziehen. Die Videotherapie steht ab sofort zur Verfügung (und wird auch schon genutzt).

Donnerstag, 29.10.2020

Neue Maßnahmen beschlossen

Ab Montag, 2. November 2020, gelten deutschlandweit strengere Maßnahmen:

Übernachtungsangebote sind nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke gestattet.

Wir gehen davon aus, dass diese Einschränkung für unsere Teilnehmer nicht greift, da es sich weder bei dem Aufenthalt in Bad Wildbad noch bei An- und Abreise um touristische Reisen bzw. Übernachtungen handelt: Die Reise dient ganz klar nicht touristischen Zwecken. Wie das von offizieller Seite gesehen wird und ob es von Seiten der Beherbergungsbetriebe Bedenken gibt, müssen wir sehen. Hilfreich ist evtl. ein Attest von Ihrem Arzt, welches den medizinischen Zweck der Reise bescheinigt. Auch von uns können Sie natürlich eine schriftliche Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei Ihrem Beherbergungsbetrieb erhalten. Soweit möglich empfehlen wir Ihnen die Buchung einer Ferienwohnung mit Selbstversorgung, um die Anzahl der Kontakte während Ihres Therapieaufenthaltes klein zu halten.

Gespannt warten wir auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses der Krankenkassen zum Thema Teletherapie (damit ist frühestens am 5.11.2020 zu rechnen). Falls Teletherapie wieder zugelassen wird, können wir Ihnen diese Therapieform sofort als Alternative zu Präsenztherapien anbieten.

Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen; dazu zählen u.a. Schwimmbäder, Kinos usw.

Restaurants und Gaststätten müssen schließen; ausgenommen sind Abholung und Lieferung.

Aktivitäten abseits der Therapiestunden in unserer Praxis werden dadurch eingeschränkt. Aber die Versorgung ist selbstverstandlich sichergestellt, da Supermärkte und der Einzelhandel geöffnet bleiben. Die Erfahrungen aus dem Lockdown im Frühjahr geben Anlass zur Hoffnung, dass die meisten Restaurants und Gaststätten in Bad Wildbad (und Umgebung) einen Abhol- oder Lieferservice anbieten werden.

Mittwoch, 28.10.2020

Praxisbetrieb

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Calw entwickelt sich aktuell dynamisch und der Inzidenzwert der Neuinfektionen hat in den letzten sieben Tagen einen Höchstwert von 86,3 erreicht. Auf Bad Wildbad entfallen davon 8 aktive Infektionen (Stand 26.10.). Daher verfügt die Landkreisverwaltung ab 28.10. die Sperrstunde für Gaststätten und Lokale ab 23 Uhr und setzt damit den Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg um.

Die Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bleiben geöffnet; ob dies auch nach den Beratungen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Nachmittag/Abend des 28.10. so bleibt, müssen wir sehen. Das Bestreben im Herbst 2020 ist eindeutig, das schulische und berufliche Leben so weit als möglich aufrecht zu erhalten. Dazu gehören auch Reisen, welche nicht privat-touristischen, sondern therapeutisch-beruflichen Zwecken dienen.

Unverändert aufmerksam verfolgen wir das Geschehen und reagieren sensibel auf die aktuelle Lage. Wir werden auch in unserer Praxis die Zahl der Kontakte so gering wie möglich halten. So werden wir ab dem kommenden Therapieintervall, also ab dem 2.11.2020 folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Beschränkung der Anzahl der Teilnehmer in der Gruppentherapie auf maximal 3 Teilnehmer plus Therapeutin
  • Beschränkung der Anzahl der Anwesenden in unserem großen Aufenthaltsraum auf maximal 3 Teilnehmer mit Angehörigen
  • Verzicht auf die Vorstellungsrunde am 1. Tag mit allen Teilnehmern, Angehörigen und dem Team

Weiterhin halten wir selbstverständlich die geltenden Hygieneregeln und -maßnahmen ein wie:

  • Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m in Einzel- und Gruppentherapie sowie außerhalb der Therapiezeiten
  • Regelmäßiges und ausgiebiges Lüften in unseren Räumen, mindestens zu Beginn jeder Therapieeinheit
  • Gründliches Händewaschen nach jedem Betreten der Praxis
  • Regelmäßiges Desinfizieren von allen Flächen, Lehnen und Griffen
  • Bei Auftreten von Corona-Symptomen wie Husten, Fieber und Geruchs- und Geschmacksveränderungen kein Betreten der Praxis ohne telefonische Rücksprache mit Praxisleitung

Außerdem gibt es endlich auch Neuigkeiten in Sachen Videotherapie: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird am 05.11.2020 über die Möglichkeit der Videotherapie beraten und diese voraussichtlich bundesweit wieder aktivieren. Sobald dies geschehen ist, werden wir unseren Teilnehmern wie bereits im Frühjahr 2020 diese Möglichkeit auch umgehend wieder anbieten. Wir werden Sie auf dieser Seite auf dem Laufenden halten.

Donnerstag, 13.8.2020

Praxisbetrieb

Die Ausnahmegenehmigung für Teletherapien wurde vom GKV-Spitzenverband nicht über den 30.6.2020 hinaus verlängert. Deshalb sind leider bis auf weiteres keine Teletherapien per Videokonferenz mehr auf Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Seit Juli dürfen wieder mehr als 3 Teilnehmer vor Ort sein. Die unten beschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen gelten nach wie vor. d.h. Teilnehmer und Therapeutinnen achten auf den notwendigen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m auch im Aufenthaltsraum und in der Gruppe, waschen regelmäßig und gründlich die Hände und verzichten auf Händedruck. Die Therapeutinnen tragen bei einzelnen therapeutichen Maßnahmen einen Mundschutz oder ein transparentes Gesichtsschild; ansonsten ist bei Einhalten des Abstandes während der Therapie das Tragen eines Mundschutzes oder Gesichtsschildes nicht notwendig. Außerdem führen wir auch weiterhin regelmäßig eine Desinfektion der Flächen und Handgriffe in unserer Praxis durch.

Montag, 11.5.2020

Praxisbetrieb

Auch im April und Mai läuft unser Praxisbetrieb unter den geltenden Schutzmaßnahmen unverändert weiter: Wir begrenzen die Anzahl der Teilnehmer vor Ort auf maximal 3, damit wir den notwendigen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m auch im Aufenthaltsraum und in der Gruppe einhalten können. Weitere Teilnehmer können per Videotherapie teilnehmen – auch an der Gruppe, denn sie werden der vor Ort stattfindenden Gruppe ganz einfach per Videobildschirm zugeschaltet.

Mit verschiedenen Teilnehmergruppen mit Aphasie, Sprechapraxie und Dysarthrophonie haben wir dies in den letzten Wochen bereits mit Erfolg erprobt. Eine gute Gelegenheit, so manches Neue auszuprobieren und dazuzulernen – für alle Seiten.

Die Kostenübernahme der Krankenkassen für die Videotherapie ist zunächst bis zum 31.5.2020 befristet. Eine Verlängerung haben wir noch nicht schriftlich und empfehlen Ihnen daher, bei Interesse an einer Videotherapie mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und sich – wenn möglich schriftlich – bestätigen zu lassen, dass die Therapie auch danach weiterhin per Video durchgeführt werden kann.

Die Entscheidung, wer die Therapie per Video und wer Präsenztherapie vor Ort in Bad Wildbad erhält, treffen wir gemeinsam in Absprache und selbstverständlich unter intensiver Berücksichtigung therapeutischer Gesichtspunkte. Es gibt Teilnehmer, welche gerade unter der Videotherapie zu Hochform auflaufen und von dieser Herausforderung profitieren. Auch fällt dabei ja die Anstrengung der Reise und der Übernachtung an einem fremden Ort weg. Es gibt aber auch Teilnehmer, insbesondere Menschen mit ausgeprägten Defiziten der Aufmerksamkeit und des Sprachverstehens, für welche die Präsenztherapie eindeutig zu bevorzugen ist. Sollten Sie Fragen oder Zweifel bei der Entscheidung haben, beraten wir Sie gerne telefonisch – am besten abends nach 18.00 Uhr.

Technische Hinweise und Einzelheiten zur Videotherapie finden Sie auf der Seite Teletherapie per Videokonferenz. Bitte lesen Sie diese Hinweise aufmerksam durch. Wenn Sie Fragen zur technischen Durchführung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, auch für eine kurze Test-Konferenz, nachdem Sie bereits einen Vorlauf mit einer anderen Person durchgeführt haben. Melden Sie sich hierfür gerne vormittags, zwischen 9.00 und 13.00 Uhr telefonisch.

Sollten wir für bestimmte therapeutische Maßnahmen (wie für das Anlegen der Elektroden bei der transkraniellen Gleichstromstimulation) in der Therapie den Sicherheitsabstand von 1,5 m unterschreiten müssen, tragen unsere Therapeutinnen zu Ihrem Schutz einen Mundschutz oder ein transparentes Gesichtsschild. Ansonsten ist bei Einhalten des Abstandes während der Therapie das Tragen eines Mundschutzes oder Gesichtsschildes nicht notwendig. Darüber hinaus führen wir regelmäßig eine Desinfektion der Flächen und Handgriffe in unserer Praxis durch, verzichten auf Händedruck, waschen regelmäßig und gründlich die Hände und leiten auch unsere Teilnehmer zu diesen und weiteren Schutzmaßnahmen an.

Wir sind sehr froh und dankbar, dass wir Ihnen auf diese Weise unsere Intensivtherapien ununterbrochen weiter anbieten können, und sich die Wartezeiten dadurch nicht noch mehr verlängern.

Mittwoch, 25.3.2020

Praxisbetrieb

Auch nach den bundesweit verschärften Ausgangsbeschränkungen kann unser Praxisbetrieb weiter laufen. Die Teletherapie ist mit Einzel- und Gruppentherapien per Video angelaufen und läuft ausnehmend gut.

Es gelten natürlich weiterhin strenge Hygienemaßnahmen für unsere Teilnehmer und für uns als Mitarbeiter in der Praxis. Dazu gehört: Mindestens 1,5 m Sicherheitsabstand in unserem Aufenthaltsraum und während der Therapie. Da wir großzügige Räumlichkeiten haben, ist dies gut möglich – wenn die Teilnehmerzahl vor Ort 3 Teilnehmer nicht übersteigt. Daher gilt ab sofort die Regelung: Maximal 3 Teilnehmer dürfen gleichzeitig die Therapie vor Ort in Bad Wildbad wahrnehmen, weitere Teilnehmer nehmen per Teletherapie teil.

Bitte lesen Sie unsere Informationen zur Teletherapie aufmerksam durch und teilen uns dann mit, ob eine solche Therapie per Video für Sie in Frage kommt. Dann entscheiden wir nach therapeutischen Gesichtspunkten und nach Absprache mit Ihnen, wer vor Ort und wer per Video teilnimmt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – am besten per Email oder zwischen 9.00 Uhr und 13 Uhr per Telefon.

Montag, 23.3.2020

Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens

Baden-Württemberg hat die bundesweite Regelung übernommen, Sozialkontakte mit mehr als 2 Personen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg sind untersagt. Auch sind sämtliche Bewirtungsbetriebe geschlossen bzw. dürfen nur noch Speisen zum Mitnehmen anbieten. Zahlreiche Betriebe in Bad Wildbad nutzen diese Möglichkeit und bieten einen Lieferdienst und/oder Speisen zum Abholen an.

Auch Übernachtungsbetriebe unterliegen nun strengeren Vorschriften. So sind Beherbergungen aus privaten Gründen bis auf Härtefälle untersagt. Beherbergungen aus dienstlichen, nicht-touristischen Gründen, also auch Übernachtungen zum Zwecke einer Therapie, sind jedoch weiterhin möglich. Wir wissen derzeit noch nicht, wie die Hotels und Pensionen in Bad Wildbad diese Vorschriften im einzelnen umsetzen, das Übernachten in Fereienwohnungen ist aber für unsere aktuellen Teilnehmer problemlos möglich.

Supermärkte und Bäckereien bleiben geöffnet und sind gut bestückt. Im öffentlichen Personennahverkehr ist mit Einschränkungen und ausgedünnten Fahrplänen zu rechnen.

Donnerstag, 19.3.2020

Teletherapie per Videokonferenz

Am 18.3.2020 um 18.00 Uhr haben die Krankenkassen eine neue Empfehlung herausgegeben, wonach bei geeigneten Patienten auch Teletherapie möglich bzw. erlaubt ist. Auch das Unterschreiben der Rezepte kann nun elektronisch erfolgen.

Daher können und möchten wir unseren Teilnehmern ab sofort und für die Dauer der Corona-Schutzmaßnahmen anstelle eines Aufenthaltes vor Ort die Möglichkeit einer Teletherapie anbieten. Bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Seite Teletherapie per Videokonferenz.

Zögern Sie nicht, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie diese Möglichkeit zur Verringerung des Infektionsrisikos wahrnehmen möchten!

Mittwoch, 18.3.2020

Praxisbetrieb

Am 17.3. wurde durch die Bundesregierung beschlossen, dass u.a. therapeutische Praxen, Rehabilitations-Einrichtungen sowie Reha-Kliniken weiterhin offen zu halten sind. Somit wird bis auf weiteres auch unsere Praxis für intensive Sprachtherapie ihren Betrieb aufrecht erhalten.

Voraussetzung für ein sinnvolles Arbeiten ist allerdings, dass unseren Teilnehmern durch das Wahrnehmen unseres Therapieangebotes kein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus entsteht.

Eine Teilnahme ist vertretbar, wenn Sie

  • mit dem privaten PKW zu uns gelangen können
  • in einer Ferienwohnung übernachten
  • sich in der Ferienwohnung selbst versorgen können
  • in unseren Praxisräumen unsere Schutzmaßnahmen einhalten wie gründliches Händewaschen, kein Händedruck etc.
  • in den Pausen öffentliche Einrichtungen und Sozialkontakte meiden

Wir raten unseren Teilnehmern ausdrücklich davon ab, auf der Reise und während Ihres Aufenthaltes in Bad Wildbad

  • öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen
  • im Hotel zu übernachten und zu frühstücken
  • in Gaststätten oder Restaurants zu speisen

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen weiterhin per Telefon (möglichst zwischen 9.00 – 13.00 Uhr) oder per Email zur Verfügung.

Dienstag, 17.3.2020

Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Bad Wildbad

Die Stadt Bad Wildbad hat zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Bad Wildbad angeordnet. Dazu gehört das Verbot sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen sowie auch die Schließung des Kinos, der Tourist-Information und der Thermalbäder.

Imbisse, Gaststätten und Restaurants dürfen bis auf weiteres geöffnet bleiben, sind jedoch angehalten, nur jeden zweiten Tisch zu besetzen. Beherbungsbetriebe dürfen noch geöffnet bleiben, bis weitere Einschränkungen bekannt werden.

Freitag, 13.3.2020:

Praxisbetrieb läuft weiter – mit sorgfältigen Schutz-Maßnahmen!

Die nächsten Diagnostik-Termine sowie Therapieintervalle werden wie geplant stattfinden.

Selbstverständlich verfolgen wir die aktuellen Entwicklungen und Empfehlungen sehr aufmerksam. Nach Rücksprache mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg und dem Landratsamt Calw spricht jedoch nichts dagegen, den Therapiebetrieb in der bei uns üblichen Form mit wenigen Teilnehmern weiterzuführen. Voraussetzung ist natürlich, dass die üblichen Hygiene- und Verhaltensempfehlungen eingehalten werden.

Wir setzen diese Empfehlungen bereits um und prüfen regelmäßig, ob weitere Maßnahmen angezeigt sind. Anfang nächster Woche werden wir alle Maßnahmen und Verhaltensweisen nochmals systematisch evaluieren und dokumentieren.

Das gründliche Händewaschen und das Vermeiden von Händedruck gehört zu den wirksamsten Schutzmaßnahmen. Daher werden wir für Sie und uns beispielsweise die Regelung einführen, auf Händedruck zu verzichten und nach Eintreten der Praxis und vor dem Verlassen der Praxis die Hände gründlich (mind. 20 Sekunden, mit viel Seife und unter laufendem Wasser) zu waschen.

Zu den bekannten Empfehlungen gehört auch, dass Personen, die sich krank fühlen und Erkältungssymptome haben, zu Hause bleiben, um sich und andere zu schützen. Daran halten wir uns als MitarbeiterInnen soweit als möglich. Bitte besprechen auch Sie die Lage mit Ihrem Arzt, wenn Sie Fieber, Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen haben, und zögern Sie nicht, Ihren Aufenthalt bei uns zu stornieren, wenn der Verdacht besteht, dass Sie sich infiziert haben.

Unter Einhalten dieser Verhaltensregeln halten wir es zum jetzigen Zeitpunkt für gut vertretbar, unseren Therapiebetrieb aufrecht zu erhalten, da das Risiko, sich im Rahmen eines Therapieaufenthaltes in unserer kleinen Praxis zu infizieren, nicht wesentlich höher ist als das Risiko in Ihrem privaten Umfeld.

Allerdings bitten wir Sie selbst zu prüfen, wie Sie das Ansteckungsrisiko rund um Anreise, Übernachtung und Restaurantbesuch in Bad Wildbad möglichst gering halten können. Die Anreise mit dem eigenen PKW sowie die Übernachtung in einer Ferienwohnung mit Selbstversorgung bedeutet weniger Kontakte und damit ein geringeres Ansteckungsrisiko. Daher empfehlen wir Ihnen dies ausdrücklich.

Außerdem empfehlen wir Ihnen, auf gesunde, vitaminreiche Ernährung zu achten, sich regelmäßig an der frischen Luft und soweit möglich in der Sonne aufzuhalten, ausreichend auszuruhen und zu bewegen, um Ihre Abwehrkräfte zu stärken. Unser Team tut dies ebenfalls.

Uns ist bewusst, dass unsere Teilnehmer zu der besonders von COVID-19 gefährdeten Personengruppe (eher ältere Menschen / Menschen mit Vorerkrankungen) zählen. Deshalb fühlen Sie sich bitte frei in Ihrer eigenen Entscheidung, ob Sie Ihren Therapieaufenthalt unter den gegebenen Umständen wahrnehmen wollen. Falls Sie sich dagegen entscheiden, teilen Sie uns Ihre Entscheidung bitte möglichst frühzeitig mit. Vielen Dank.

Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass wir im Falle einer Absage Ihrerseits einen Ersatztermin leider bis auf Weiteres nicht anbieten können. Auch können wir die bereits bezahlte Servicepauschale leider nicht erstatten. Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich per Telefon (möglichst zwischen 9.00 – 13.00 Uhr) oder per Email zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Gabriele Scharf-Mayer & Team

Wir suchen Verstärkung

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