Nach einem Schiedsverfahren ist zum 1.12.22 nun endgültig die Videotherapie (Telemedizinische Leistung, TML) ein fester Bestandteil unseres Leistungsangebotes. Die Regeln hierfür sind in einem Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt worden. Dabei können wir bei grundsätzlicher Eignung ganz flexibel, sogar tageweise zwischen Präsenz- und Videotherapie wechseln.
Hierbei sind einige Bedingungen zu beachten. Diese können Sie auf unserem Infoblatt und auf der Seite Videotherapie nachlesen.
Wenn Sie sich für eine (teilweise) Durchführung Ihrer Sprachtherapie per Video interessieren, sprechen Sie uns einfach an.