Therapieberichte werden ab sofort vergütet
Hiermit informieren wir alle unsere Teilnehmer über die Neuregelung der Therapieberichte seit Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinien:
Rückwirkend zum Beginn des Jahres 2021 werden Therapieberichte ab jetzt vergütet. Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg nach langen Jahren der Verhandlung: Endlich wird auch dieser zeitraubende Teil unserer Arbeit entsprechend gewürdigt.
Für Sie folgt daraus:
Ausführliche Berichte der Sprachtherapie werden nur noch auf schriftliche Anforderung des Arztes geschrieben. Diese Anforderung erfolgt über ein festgelegtes Anforderungsformular der Krankenkassen. Eine Vorlage für dieses Formular händigen wir Ihnen gerne auf Wunsch aus.
Damit können Sie dann auf Ihren Arzt (der die intensive Sprachtherapie verordnet hat) zugehen und ihn bitten, einen Bericht bei uns anzufordern. Allerdings werden die Kosten hierfür – wie für die Sprachtherapie – auf sein Budget gerechnet. Und er darf pro Patient nur 1 mal im Jahr einen ausführlichen Therapiebericht anfordern.
Wenn der Arzt nicht bereit ist, die Anforderung zu unterstützen, besteht die Möglichkeit, dass wir auf Ihren Wunsch und auf Ihre Kosten einen Bericht erstellen. Sprechen Sie uns gerne an. Unaufgefordert erstellen wir keinen Bericht mehr.
Neben dem ausführlichen Bericht gibt es auch die Möglichkeit eines Kurzberichtes, der auf dem Sprachtherapie-Rezept angekreuzt werden muss. Dies ist aber nur eine halbe Seite, auf der wir ausschließlich die Therapieempfehlungen nach der Intensivtherapie eintragen.
Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
Gabriele Scharf-Mayer & Team